Stand: Mai 2026 · InspectClean – Patrick Steuer
Vollständige AGB als PDF herunterladen1.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen InspectClean (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Reinigungsdienstleistungen, technische Inspektionen (Thermografie/Elektrolumineszenz) sowie Smart-Home-Dienstleistungen und alle anderen in Auftrag gegebenen Dienstleistungen.
1.2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2.1. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2. Der Vertrag kommt zustande durch:
2.3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).
3.1. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer den Zugang zu den zu bearbeitenden Flächen (Dächer, Anlagen, Innenräume bei Elektroarbeiten und Smart Home) zum vereinbarten Termin zu gewähren.
3.2. Der Auftraggeber stellt, soweit erforderlich, unentgeltlich Wasser- und Stromanschlüsse zur Verfügung.
3.3. Vorschäden: Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten auf ihm bekannte Mängel, Beschädigungen oder Besonderheiten (z. B. lose Dachziegel, defekte PV-Module, undichte Stellen an Fassaden/Wintergärten, instabile Unterkonstruktionen) hinzuweisen.
3.4. Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten (z. B. kein Zugang zum Objekt zum vereinbarten Termin), ist der Auftragnehmer berechtigt, die dadurch entstehenden Mehrkosten (z. B. vergebliche Anfahrt, Wartezeiten) in Rechnung zu stellen.
4.1. Leistungen, die den Einsatz von Drohnen erfordern (z. B. Inspektion, Reinigung), stehen unter dem Vorbehalt der rechtlichen Zulässigkeit (Flugverbotszonen) und geeigneter Witterungsbedingungen.
4.2. Sollte aufgrund von Wetterverhältnissen (z. B. Sturm, Regen, mangelnde Thermografie-Bedingungen) oder rechtlichen Restriktionen ein Termin nicht wahrgenommen werden können, sind beide Parteien berechtigt, einen Ersatztermin zu vereinbaren. Dem Auftraggeber entstehen hierdurch keine Kosten; Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung sind ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
4.3. Definition des Reinigungsziels: Gegenstand der Leistung ist eine fachgerechte Funktionsreinigung der Photovoltaikanlage zur Sicherung der Ertragsleistung. Die Reinigung gilt als vertragsgemäß erbracht, wenn die lichtabsorbierenden Flächen von groben, ertragsmindernden Verschmutzungen (z. B. Staubschichten, Pollen, Vogelkot, Moosbesatz) befreit wurden.
4.4. Ausschluss von „optischer Perfektion": Eine rückstandsfreie Sauberkeit im Sinne einer optischen Oberflächenpolitur wird nicht geschuldet. Punktuelle Rückstände, Kalkschleier durch Trocknungsprozesse oder festsitzende Verfärbungen, die die Lichtdurchlässigkeit nicht signifikant beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.
4.5. Für irreversible Verschmutzungen sowie Verschmutzungen, die bereits zu einer stofflichen Veränderung oder Beschädigung der Moduloberfläche geführt haben (z. B. eingebrannte Rückstände, Glaskorrosion), wird keine Haftung übernommen. Ein Entfernen solcher Rückstände ist nicht Teil der geschuldeten Reinigung, sofern dies die Moduloberfläche beschädigen könnte.
Vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 9 gilt:
5.1. Allgemeine Vorschäden: Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf einer bereits vor Beginn der Arbeiten vorhandenen Mangelhaftigkeit oder Instabilität des Objekts beruhen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die während der sachgemäßen Reinigung lediglich sichtbar werden (z. B. Abplatzungen an verwitterten Fassaden, Brüche von bereits angeknacksten Ziegeln).
5.2. PV-Reinigung ohne Inspektion: Beauftragt der Auftraggeber ausschließlich eine Reinigung von PV-/Solaranlagen ohne vorherige technische Inspektion (Thermografie/Elektrolumineszenz), geht der Auftragnehmer davon aus, dass sich die Anlage in einem mechanisch belastbaren Zustand befindet. Der Auftragnehmer haftet in diesem Fall nicht für Schäden (z. B. Modulbruch, Wassereintritt), die aus bereits bestehenden, latenten Defekten (z. B. Mikrorisse, Delamination) resultieren und durch die bloße mechanische Belastung der Reinigung finalisiert werden.
6.1. Leistungsumfang: Die Leistungen des Auftragnehmers im Bereich Elektroinstallation beschränken sich ausschließlich auf die Kundenanlage hinter der Messeinrichtung (Stromzähler), d. h. abgangsseitig des Zählers (Verteilungen, Endstromkreise, Smart-Home-Komponenten). Arbeiten am Hausanschlusskasten, am Zähler selbst oder an verplombten Bereichen des Netzbetreibers sind nicht Vertragsgegenstand.
6.2. Voraussetzungen der Elektroanlage: Der Auftraggeber gewährleistet, dass sich die bauseitige Elektroinstallation, an die Smart-Home-Komponenten angeschlossen werden sollen, in einem technisch sicheren und normgerechten Zustand befindet (insbesondere VDE-konform).
6.3. Sicherheitsvorbehalt: Stellt der Auftragnehmer fest, dass die vorhandene Elektroinstallation gravierende Mängel aufweist (z. B. fehlende Schutzleiter, brüchige Isolierungen), ist er berechtigt, die Installation von Smart-Home-Komponenten abzulehnen, bis die Mängel behoben sind. Hierdurch entstehende Wartezeiten oder Anfahrtskosten trägt der Auftraggeber.
6.4. Datensicherung und Konfiguration:
6.5. Externe Dienste: Die dauerhafte Funktionsfähigkeit von Smart-Home-Lösungen, die auf eine Internetverbindung oder Cloud-Dienste Dritter angewiesen sind, liegt nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers.
7.1. Nach Durchführung der Arbeiten hat der Auftraggeber das Werk abzunehmen.
7.2. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
7.3. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fertigmeldung unter Angabe von Mängeln ablehnt oder das Werk (z. B. die gereinigte Anlage / das Smart-Home-System) in Gebrauch nimmt.
8.1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich bei Verbrauchern inklusive, bei Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.2. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zahlbar.
8.3. Der Auftraggeber gerät spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Bei Unternehmern (B2B) tritt Verzug automatisch mit Ablauf der Zahlungsfrist ein.
8.4. Verzugsschaden und Kosten: Im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche Kosten der Rechtsverfolgung zu ersetzen. Dies umfasst:
8.5. Verzugszinsen (§ 288 Abs. 1, 2 BGB): Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (5 Prozentpunkte über Basiszinssatz bei Verbrauchern / 9 Prozentpunkte bei Unternehmern).
9.1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
10.1. Schließt der Auftraggeber den Vertrag als Verbraucher und kam der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. beim Kunden vor Ort) oder im Fernabsatz zustande, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird dem Auftraggeber zusammen mit dem Angebot ausgehändigt.
10.2. Vorzeitiges Erlöschen: Wünscht der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer mit der Dienstleistung bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnt, hat er dies ausdrücklich zu verlangen. Der Auftraggeber bestätigt in diesem Fall seine Kenntnis darüber, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verliert.
Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung. Informationen zum Datenschutz und zu Bildrechten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
11.3. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.
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